Einverständniserklärung der Eltern
Gemäß §27 Abs. 3 WaffG ist eine Einverständniserklärung der Eltern einzuholen:
- Bis 14 Jahren für Luftdruckwaffen
- Für Jugendliche unter 18 Jahren für sonstige Schusswaffen (Kleinkaliber)
Bei Kinder unter 12 Jahren ist zusätzlich noch eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörder erforderlich.
Die Einverständniserklärung ist im Verein zugänglich aufzubewahren und bei Veranstaltungen ausserhalb des Vereins den Veranstaltern vorzulegen. Dies gilt auch für die Ausnahmegenehmigung für Kinder unter 12 Jahren.
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